Die Welterbeliste der UNESCO gibt es seit 1978. Sie basiert auf der „Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ von 1972 und führt Orte an, die exemplarisch für diese Natur- und Kulturgeschichte sind. Jede Stätte ist einzigartig und authentisch. Der Welterbestatus soll ihren Schutz und ihre Erhaltung sichern.
Das Welterbe-Komitee ist das innerhalb der UNESCO dafür zuständige Gremium. Es stimmt über Kandidaten ab, beobachtet die existierenden Welterbestätten und verhängt bei Verstößen gegen deren Schutz und Erhaltung Sanktionen. Dies kann bis zur Aberkennung des Welterbetitels führen. Die fachliche Unterstützung wird durch verschiedene Beraterorganisationen geleistet. Die Vorschläge zur Abstimmung über die Aufnahme in die Welterbeliste kommen aus den Nationalstaaten.
In Deutschland wird alle 15-20 Jahre eine Liste potenzieller nationaler Welterbestätten aufgelegt, die so genannte Tentativliste. Ein erstes Vorschlagsrecht für diese Liste haben die Länder. Die weitere Organisation und Auswahl übernimmt die Kultusminister-Konferenz, unterstützt von verschiedenen Fachgremien und -beratern. Nach Zusammenstellung der Tentativliste werden alljährlich 1-2 deutsche Weltkultur- oder/und Weltnaturstätten ausgewählt und der UNESCO als die deutschen Anwärter auf einen Welterbetitel präsentiert.
Die Aufnahme in die Welterbe-Liste erfolgt dann in den Sitzungen des Welterbe-Komitees.
Mehr Wissenswertes über die Arbeit der UNESCO, des Welterbekomitees und die Welterbe-Regularien:
Die aktuelle UNESCO-Welterbe-Liste in Englisch mit Karte.
Die aktuelle UNESCO-Welterbe-Liste in Deutsch als Liste.